Oldtimerleasing
Sie haben Ihren Klassiker gefunden und sind Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler? Sie möchten diesen leasen oder in Ihr Anlagevermögen nehmen?
Dann sprechen Sie mit uns, wenn es um das Thema Leasing, Mietkauf oder Darlehen geht, damit Sie auch nach Ablauf des entsprechenden Vertrags noch Ihre Freude haben.
Übrigens gilt für die Versteuerung des geldwerten Vorteils der ursprüngliche Listenpreis als Berechnungsgrundlage, falls Sie das Fahrzeug betrieblich einsetzen und kein Fahrtenbuch führen.